SCHULKONFERENZBESCHLÜSSE


Ausgewählte Beschlüsse der Schulkonferenz seit 2013

Beschluss vom 23.05.2013

Änderung zum Vorgehen bei nicht gemachten Hausaufgaben

  1. Die Eltern werden bei viermalig nicht gemachten Hausaufgaben in einem Fach durch einen Brief von der Schule informiert.
  2. Bei weiteren viermalig nicht gemachten Hausaufgaben erhalten die Eltern einen zweiten Brief, indem Sie informiert werden, dass im laufenden Halbjahr keine erneute Benachrichtigung an Sie versendet wird. Die Lehrkräfte notieren sich weiterhin die nicht gemachten Hausaufgaben, informieren die Eltern aber nicht zusätzlich. Dies wird gesondert im Zeugnis vermerkt.
  3. Diese Vorgehensweise beginnt im Schuljahr 2013/14.

Beschlüsse vom 03.12.2015

Lesestunde

Die wöchentlich durchgeführte Lesestunde (1 Schulstunde) wird nach der Erprobungsphase fester Bestandteil des Schulprogramms der Dietrich – Bonhoeffer – Schule. Als Lektüre sollen, abweichend von der Probephase, ausschließlich Bücher genutzt werden. Alle Schüler/innen halten in ihren Lesetagebüchern den Titel des Buches und ihren Lesefortschritt fest. Die Lektüren werden von zu Hause mitgebracht. In der Schule steht eine begrenzte Auswahl an Lektüren bereit.

Aufnahmekriterien für 5. Jahrgangsstufe

Festlegung der Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die 5. Jahrgangsstufe der DBS, falls die Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigen

Durch das Schulamt werden der Schule Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugewiesen(NBL.MBK.Sch.-H.2011, Ausgabe Nr. 11/12 2011 – 2.2.). Für diese Kinder gelten die Kriterien dieses Antrages nicht.

Folgende Kriterien finden in dieser Reihenfolge Anwendung:

  1. Kinder des Schulverbandes werden bis zur Kapazitätsobergrenze aufgenommen.
  1. Sollte die Aufnahmekapazität der Schule überschritten werden (NBL.MBK.Sch.-H.2011, Ausgabe Nr. 11/12 2011-Schule -,NBL.MBK.Sch.-H.2015, Ausgabe Nr. 1) so gelten folgende Kriterien:
  1. Geschwisterkinder haben bei der Vergabe von Plätzen Vorrang.
  2. Die restlichen Plätze werden unter den verbleibenden Bewerbern ausgelost.

Beschluss vom 27.06.2016

Die Schulordnung wird wie folgt geändert:

Bisheriger Text:

Handys müssen während der Schulzeit ausgeschaltet sein.

Bei Verstößen gegen diese Vorschrift können Handys für mehrere Tage eingezogen werden.

In Notfällen dürfen Handys benutzt werden, wenn Lehrer hierzu die Genehmigung erteilt hat.

Neuer Text:

  1. Handys müssen generell während der Schulzeit vollständig ausgeschaltet sein. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift können Handys eingezogen werden. In Notfällen, sowie zu unterrichtlichen Zwecken, dürfen Handys und andere elektronische Geräte benutzt werden, wenn Lehrer hierzu die Genehmigung erteilt haben. In der Regel dürfen elektronische Geräte auf dem Schulgelände und während sonstiger Schulveranstaltungen nicht benutzt werden. Den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 7 – 10 ist die Nutzung des Handys in der Mensa während der Mittagspause erlaubt.

Beschluss vom 29.06.2017

In der Klassenstufen 6 und 8 (diese Fahrt optional entweder nach Bad Segeberg oder einem ähnlichen Ziel) werden wie bisher eine Klassenfahrt durchgeführt.

Alle Abschlussfahrten finden jetzt in der Klassenstufe 9 und nicht wie bisher in Klassenstufe 9 (Klassen mit Ziel ESA) oder Klassenstufe 10 (Klassen mit Ziel MSA) statt. Diese Veränderung wird notwendig, da es zukünftig ausschließlich Gemeinschaftsschulklassen geben wird. Alle verbleibenden Regionalschulklassen werden die Klassenfahrten nach bisheriger Regelung durchführen.

Beschluss vom 21.06.2018

Vorgehensweise bezüglich der Begleichung der Kosten vor einer Klassenfahrt

Vor jeder Klassenfahrt informiert jede/r Klassenlehrer/in die Eltern der Klasse über das Ziel der Reise und die anfallenden Kosten. Diese Information erfolgt rechtzeitig vor Beginn der Fahrt.

Die Eltern erteilen der/dem Klassenlehrer/in den Auftrag die Klassenfahrt für das jeweilige Kind zu organisieren und durchzuführen. Dafür erhalten die Eltern das Formblatt: „Erklärung des Erziehungsberechtigten“. Hierin verpflichten sich die Eltern unter anderem dazu, dass das jeweilige Kind an der Fahrt teilnimmt und der anfallende Kostenbeitrag auf das dafür eingerichtete Klassenkonto überwiesen wird. Der/m Klassenlehrer/in wird die Vollmacht erteilt alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der/die Klassenlehrer/in informieren die Eltern darüber auf welchem Wege Zuschüsse(Bildungspaket) beantragt werden können.

Sollten die Eltern bis 4 Wochen vor Fahrtantritt nicht bezahlt haben, so darf das Kind nicht an der Fahrt teilnehmen und besucht während der Zeit der Klassenfahrt die Schule in einer der Parallelklassen oder einer Klasse einer anderen Klassenstufe. Sollte der Betrag innerhalb der 4 Wochen vor Fahrtantritt noch beglichen werden, so wird der/die Klassenlehrer/in bei dem Reiseunternehmen und der Unterkunft vor Ort anfragen, ob eine Teilnahme noch möglich ist. Die durch das Nichtantreten von Schüler/innen an Klassenfahrten anfallenden Kosten (z.B.: plötzlich höhere Kosten bei Busfahrten durch eine geringere Schülerzahl) werden all den Eltern in Rechnung gestellt, die trotz Unterzeichnung  des Formblattes: „Erklärung des Erziehungsberechtigten“, den Kostenbeitrag für die Klassenfahrt nicht beglichen haben.

Sollten Schüler/innen zu Fahrtantritt erkrankt sein, erhöhen sich die Kosten aller Fahrtteilnehmer. Um dieses zu vermeiden, wird allen Klassenlehrern/innen empfohlen, rechtzeitig vor Fahrtantritt eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.